Versorgungsausgleich-Kanzlei

Beamte und Versorgungsausgleich

Beamtenversorgung und Versorgungsausgleich

Ein Versorgungsausgleich, egal ob als Wertausgleich bei der Scheidung oder nach der Scheidung durchgeführt, betrifft auch die Beamtenversorgung. Der Versorgungsausgleich, sowohl nach altem Recht oder nach neuem Recht entschieden, wirkt sich auf Ihre Beamtenpension aus:


► Sie wurden geschieden? Die Ehe wurde aufgelöst?
► Sie sind oder waren Beamter/Beamtin?
► Sie beziehen bereits eine Beamtenversorgung oder Pension, bei der ein Versorgungsausgleich berücksichtigt wird, oder erwarten den Versorgungsbezug in absehbarer Zeit?
► Ihr/e EX ist verstorben?


Dann sollte geprüft werden, ob die Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs bei der Berechnung des Ruhegehaltes weiterhin gerechtfertigt ist!


Wir prüfen dies und vertreten Sie!

Schreiben Sie uns, schildern Sie uns Ihre Situation und Erwartungen:

info@versorgungsausgleich-kanzlei.de



Vertretungsbefugnis vor Gerichten


Als Rentenberater bundesweit vertretungsbefugt vor allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten in Versorgungsausgleichssachen

KANZLEI WERLING RENTENBERATER -Fachbereich Versorgungsausgleich- Güterstr. 9, D-75177 Pforzheim - Baden-Württemberg | info@versorgungsausgleich-kanzlei.de, Tel. 07231-32871