Versorgungsausgleich-Kanzlei

Versorgungsausgleich = Rententeilung

Fachbereich Versorgungsausgleich



Zum 01.09.2009 wurde der Versorgungsausgleich durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) neu geregelt. Was anläßlich der Ehescheidung, oft vor vielen Jahren, durch Scheidungsurteil oder gerichtlichen Beschluss entschieden wurde entspricht meist nicht mehr der aktuellen Situation ab Rentenbeginn oder Pensionsbeginn, zum Beispiel

- Die Karriere hat sich anders entwickelt als gedacht, sei es weil
- gesundheitliche Gründe vielleicht zu vorzeitiger Berentung/Pensionierung geführt haben,
- Berechnungsvorschriften sich geändert haben,
- der Ex-Gatte zwischenzeitlich verstorben ist,...

Das neue Gesetz sieht deshalb ausdrücklich die Möglichkeit vor alte auch lange zurück liegende Entscheidungen zur Rentenaufteilung der aktuellen Situation durch Anpassung oder Abänderung anzugleichen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Antragstellung.



Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.



Er betrifft jetzt im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.



Mit der Scheidung ist eine Ehe zwar beendet die (rentenrechtlichen) Rechtsfolgen aus der Ehezeit wirken jedoch auch nach der Scheidung durch den Versorgungsausgleich lebenslänglich fort! Oftmals ändern sich die Rentenwerte durch persönliche Umstände oder Rechtsänderungen. Berechnungen zum Zeitpunkt der Scheidung müssen nicht mehr einer Berechnung bei Renteneintritt entsprechen. Es besteht die Möglichkeit der Anpassung und Abänderung der Rententeilung auch Jahre nach der Scheidung!



Wir beraten Sie in Versorgungsausgleichssachen des neuen Versorgungsausgleichsrechts, wir vertreten Sie auch in Verfahren zur Anpassung und Abänderung gegenüber Versorgungsträgern, Familiengerichten und Oberlandesgerichten! Schreiben Sie uns an eMail: info@versorgungsausgleich-kanzlei.de.



Vertretungsbefugnis vor Gerichten


Als Rentenberater bundesweit vertretungsbefugt vor allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten in Versorgungsausgleichssachen

KANZLEI WERLING RENTENBERATER -Fachbereich Versorgungsausgleich- Güterstr. 9, D-75177 Pforzheim - Baden-Württemberg | info@versorgungsausgleich-kanzlei.de, Tel. 07231-32871